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Freistaat

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Freistaat Artikel

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Dieser Artikel behandelt die Staatsform Freistaat. Für die gleichnamige südafrikanische Provinz siehe Freistaat (Provinz).


Freistaat ist ein in dem 19. Jahrhundert von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (frz. république). In der Weimarer Republik war es der amtliche Name der meisten Deutschen Länder (bis auf den Volksstaat Hessen und den Freien Volksstaat Württemberg). Heute führen die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen die Nennung in ihren amtlichen Namen; die Nennungen Freie Hansestadt bzw. Freie und Hansestadt, die zu dem amtlichen Namen der Stadtstaaten Bremen und Hamburg gehören, sind mit der Nennung Freistaat gleichbedeutend.

Die Nennung soll betonen, dass das Land nicht von einem Souverän, sondern von seinen freien Bürgern regiert wird in Form einer parlamentarischen Demokratie. Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der Freistaat gegenüber dem Land keine, denn alle deutschen Länder sind Republiken exakt wie die genannten, sie führen dies ca. nicht in ihrem offiziellen Namen (z.B. Hessen: Die Hessische Republik), ist aber der Ausdruck von Stolz auf eine lange staatliche Tradition.


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